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Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist bemüht, seine Webseiten und Anwendungen so weit wie möglich barrierefrei zu gestalten und in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell unter dieser Internetadresse (https://www.umweltdaten-niedersachsen.de) erreichbaren Fachanwendungen, die ausschließlich zur behördlichen Nutzung zur Verfügung stehen:

Monitoring-Plattform zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Niedersachsen

Monitoring-Plattform für Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und klimaneutrale Landesverwaltung in Niedersachsen

Datenbank Wolf (dbwolf)

(Basierend auf der Low-Code-Plattform Intrexx, erweitert durch weitere JavaScript-Komponenten)

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Vereinbarkeit wurde auf Basis einer Selbstbewertung sowie technischer Prüfungen anhand der umgesetzten Komponenten eingeschätzt.

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:

  • Einzelne Formularelemente, sind aktuell nur eingeschränkt per Tastatur zugänglich oder verfügen noch nicht vollumfänglich über ARIA-Beschriftungen.
  • Tabellen und dynamische Inhalte, insbesondere bei der Excel.js-basierten Datendarstellung, können von Screenreadern ggf. nicht vollständig interpretiert werden.

  • Kontrastverhältnisse und Fokusindikatoren entsprechen teilweise nicht durchgehend den Anforderungen nach WCAG 2.1 (AA).

Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung der Webseite weiter zu verbessern und zu ergänzen. 

Sie möchten uns darüber hinaus bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen über umweltdaten-niedersachsen.de an.


Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 2. Januar 2026 erstellt.

Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung gemäß BITV-Selbsttestverfahren sowie dokumentierten Funktionen der verwendeten Systeme und Komponenten.

 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 9 d Nds. BGG bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren erhalten Sie unter: https://www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de/DE/Schlichtungsstelle. Sie erreichen die Schlichtungsstelle telefonisch unter 0511/120-4010 und per E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de.

 

Datum der Veröffentlichung

Januar 2026